Wir sind immer bemüht, die kieferorthopädische Behandlung so kurz wie möglich zu gestalten. Deshalb macht es in vielen Fällen Sinn, nicht vor dem Durchbruch aller bleibenden Zähne mit einer Behandlung zu beginnen.
Manche Fehlentwicklungen zeichnen sich aber bereits im Gebiss mit Milchzähnen ab und erfordern einen früheren Behandlungsbeginn. Ein günstiger Zeitpunkt für eine erste kieferorthopädische Standortbestimmung ist deshalb das Alter zwischen 8 und 10 Jahren.
Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen. Solange der Zahnhalteapparat ("Parodont") gesund ist, können durch kieferorthopädische Kräfte die nötigen biologischen Prozesse des Knochenumbaus ausgelöst werden, welche die Zahnbewegung ermöglichen.
Die Behandlung beim Erwachsenen unterscheidet sich v.a. durch die fehlende Wachstumsdynamik der Kiefer sowie die Bedürfnisse bezüglich Unsichtbarkeit der Zahnspangen. Heute steht dem Kieferorthopäden eine Reihe von wenig bis ganz unsichtbaren Behandlungsmitteln zur Verfügung, sodass eine "Zahnspangen"-Behandlung ohne grössere Interferenzen für das berufliche und soziale Umfeld durchgeführt werden kann. (mehr dazu: vgl. unsichtbare Zahnspangen)
Eine Reihe unsichtbarer Behandlungsmittel ergänzen heute das konventionelle kieferorthopädische Angebot.