Kosten

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung richten sich nach der Komplexität der notwendigen oder gewünschten Behandlung. Die Abrechnung der Honorare kann individuell Ihren finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.

Kostenpauschalen für die erste Beratung und die umfassende Fallanalyse

Eine erste Abklärung und Beratung aufgrund einer klinischen Untersuchung (ohne Röntgenbilder, Modelle und Fotos) kostet 105.- CHF.

Werden zur weiteren Abklärung des Falles Röntgenbilder, Modelle und Fotos erstellt, so kostet dies etwa 1360.- CHF. Darin eingeschlossen sind die genaue Analyse des Falles sowie eine ausführliche Besprechung des Behandlungsplanes und Kostenvoranschlages.

Die einzelnen Behandlungen werden schrittweise abgerechnet und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt.

Der einzelne Taxpunkt wird in unserer Praxis für Privatpatienten zu 1.00 CHF abgerechnet. Der Tarif der IV und des Sozialamtes rechnet mit einem Taxpunktwert von 1.00 CHF. Der Tarif der Grundversicherung rechnet mit einem Taxpunktwert von 3.10 CHF.

 

Welche Fälle werden von der IV übernommen?

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist auch Gutachter der IV. Die Beurteilung für eine Kostenübernahme erfolgt nach klar definierten Kriterien, die keinen Spielraum zulassen. Fälle, welche diese Kriterien erfüllen, werden als sog. „Geburtsgebrechen“ angemeldet. Jeder Fall wird vor der Behandlung auf diese Kriterien hin vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie überprüft.

 

Zahlt die Krankenkasse etwas an die kieferorthopädische Behandlung?

Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen sind freiwillig. Die Grundversicherung zahlt nur bei ausgewählten Diagnosen, wobei ein sog. „Krankheitswert“ der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung gegeben sein muss.
Viele Versicherungen bieten jedoch über Zusatzversicherungen Kostenbeteiligungen in unterschiedlichen Formen an. Ein Vergleich der verschiedenen Produkte lohnt sich.

  • weitere Informationen: Auch wenn der K-Tipp-Artikel schon einige Jahr alt ist, haben sich die Prinzipien nicht wesentlich geändert.
    Wichtig: Meistens muss eine Zusatzversicherungspolice für kieferorthopädische Leistungen schon vor dem 4. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ein späterer Wechsel der Zusatzversicherung könnte zum Verlust der Versicherungsleistung führen!

 

Wichtig: Meistens muss eine Zusatzversicherungspolice für kieferorthopädische Leistungen schon vor dem 4. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Vorsicht: Ein späterer Wechsel der Zusatzversicherung führt oft zum Verlust der Versicherungsleistungen!

Die Kosten und die Dauer der Behandlung können meist im Rahmen einer ersten Sitzung grob abgeschätzt werden. Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Behandlung

In den ersten Kosultationen werden anhand von anschaulichem Bild- und Filmmaterial die kieferorthopädischen Probleme und Behandlungsoptionen optimal visualisiert und verständlich gemacht.